Altersabteilung
Obmann | Ernst Heer |
Stv. Obmann | Christian Haberstroh |
Mannschaftsstärke | 18 ehemalige Feuerwehrangehörige sowie Ehefrauen und Wittfrauen von verstorbenen Feuerwehrmännern |
Historie
Die frühere Bezeichnung der Altersmannschaft war „Wachmannschaft"; diese hatte die Aufgabe bei Bränden das gerettete Hab und Gut vor Dieben zu bewahren. Die Wachmannschaft wurde teilweise auch zu Feuer- und Brandwachen sowie bei der Absperrung bei Bränden und Hauptproben eingesetzt.
Am 19. Januar 1989 wurde aus der ehemaligen Wachmannschaft die Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Grafenhausen. An diesem Termin waren damals 19 Kameraden der Wachmannschaft der Einladung von Kommandant Erich Strittmatter gefolgt. Dieser gab den fast vollzählig erschienenen Kameraden der Wachmannschaft bekannt, daß bereits verschiedene Wehren im Landkreis Waldshut sogenannte „Altersmannschaften" gebildet haben, und das dies auch in Grafenhausen geschehen sollte. Mit dieser Anregung waren alle Anwesenden einverstanden. Sogleich wurde ein Ausschuß für die Altersabteilung gewählt. Franz Häfele wurde als Obmann und Oskar Strittmatter als sein Stellvertreter gewählt.
Seit dieser Zeit hat die Altersabteilung ein sehr rühriges „Vereinsleben", dessen Aktivität in regelmäßigen Zusammenkünften besteht. Die Termine dafür werden jeweils in der Jahresversammlung im Januar festgesetzt; sie bestehen verschiedentlich aus Werksbesichtigungen größerer Betriebe, Teilnahme an Feuerwehrfesten in nahegelegenen Nachbarorten ( teilweise auch mit den alten Schlauchwagen) und der Teilnahme an den Seniorentreffen des Landkreises. Jedes Jahr werden auch Veranstaltungen mit den Frauen abgehalten, wie beispielsweise an Fasnacht, Ostern, ein Grillfest im Sommer und eine Weihnachtsfeier.
Bei all diesen Veranstaltungen geht es immer sehr lustig zu und es ist nicht verwunderlich, dass vor allem die älteren aktiven Kameraden es kaum erwarten können, zur Altersmannschaft wechseln zu dürfen. Doch die Bedingungen für einen Wechsel in die Altersmannschaft sind sehr streng: Erst wer seinen 65. Geburtstag gefeiert hat, darf sich in den Reihen der Altersmannschaft von seinem aktiven Feuerwehrdienst erholen.